Allgemeine Geschäftsbedingungen der PMA/TOOLS GmbH
Stand: 01.01.2025
1. Allgemeines
1.1. Vertragspartner für alle Bestellungen ist die PMA/TOOLS GmbH, Siemensring 42 in 47877 Willich (im Folgenden „PMA“, „uns“ oder „wir“). Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, jedoch nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) ein.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt, Minderung) sind schriftlich abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.6. Es gelten unsere AGB, davon unberührt ist die Verpflichtung des Kunden zur Durchführung einer Prüfung bestehender Verbote und Beschränkungen im Rahmen des geltenden Außenhandelsrechts (AW-Gesetz und EU-Verordnungen) bei Einbau und/oder Weiterverkauf an Dritte. Verkaufsort ist die Bundesrepublik Deutschland.
2. Vertragsschluss, Eigentums-/Urheberrechte an Unterlagen
2.1. Bei unserem Internetauftritt und sonstigen Informationsmaterialien (Prospekte, Kataloge, etc.) handelt es sich nicht um Angebote im Rechtssinn, sondern um eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (also einer Bestellung). Dieses gilt auch, wenn wir dem Kunden technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) oder sonstige Produktbeschreibungen überlassen haben, an denen wir uns grundsätzlich Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2.2. Eine Warenbestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über eine Warenlieferung. Sofern sich aus der Warenbestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb eines nach den Umständen angemessenen Zeitraums anzunehmen.
2.3. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware zustande.
2.4. Enthält die Auftragsbestätigung eine wesentliche Abweichung von der Bestellung des Kunden, ist in der Auftragsbestätigung ein Gegenangebot zu sehen, das vom Kunden zu bestätigen ist.
2.5. Nach Vertragsschluss kann der Kunde sein Angebot nicht mehr einseitig zurückziehen. Der Vertrag ist dann bindend.
2.6. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen (z. B. Kataloge, Poster etc.) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor deren Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Veränderung, Weitergabe an Dritte oder sonstigen Nutzung bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Verstoß gegen das Zustimmungserfordernis nach den anwendbaren Geset-zen einen Schadensersatzanspruch begründet und eine strafrechtliche Verfolgung von Urheberechtsverletzungen (§§ 106ff UrhG) nach sich ziehen kann.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware ohne Abzug fällig. Die Vereinbarung eines Skontos bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.4. Wir behalten uns, insbesondere bei Neukunden, vor, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Barnachnahme durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
3.5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen können wir den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
3.6. Der Kunde darf die Kaufpreiszahlung nur insoweit zurückhalten oder aufrechterhalten, wie er hierzu aufgrund eines rechtskräftig festgestellten Anspruchs berechtigt ist oder ein Anspruch von uns nicht bestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß dieser AGB unberührt.
3.7. Rechnungsreklamationen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4. Lieferumfang und Lieferzeit
4.1. Der Lieferumfang richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung zur Warenbestellung.
4.2. Sollten zwischen Vertragsschluss über eine Warenlieferung und der Lieferung Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, an einem Produkt erfolgen, werden wir den Kunden hierüber rechtzeitig vor Lieferung informieren und eine Änderung des Lieferumfangs vereinbaren.
4.3. Die Lieferung erfolgt ex works gemäß Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC), wenn sich aus der Auftragsbestätigung keine abweichende Vereinbarung ergibt.
4.4. Eine Garantie im Rechtssinne (§ 443 BGB) bedarf einer ausdrücklichen Erklärung unsererseits.
4.5. Eine von uns angegebene Lieferzeit oder ein Liefertermin begründet kein Fixgeschäft. Ein Fixgeschäft bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
4.6. Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder, wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Das Recht des Kunden, bei Nichtlieferung innerhalb der ursprünglichen Lieferfrist seinerseits eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und bei Nichtlieferung innerhalb dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
4.7. Die Rechte des Kunden gemäß Nr. 5 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
4.8. Der Eintritt des Lieferverzugs auf unserer Seite bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch unseren Kunden mit einer angemessenen Nachfrist zur Lieferung erforderlich.
4.9. Auch eine vorübergehende Annahmeverhinderung begründet einen Annahmeverzug, wenn wir dem Kunden die Lieferung eine angemessene Zeit vorher angekündigt haben. Im Fall eines Annahmeverzuges oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4.10. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, werden Versandkosten gesondert berechnet. Die Höhe der Versandkosten bemisst sich nach unserer Versandkostendatei, welche in unserem Webshop nach Einloggen eingesehen werden kann oder auf Anfrage zugesendet wird. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.11. PMA ist zur Erbringung von Teilleistungen und -lieferungen berechtigt. Das Recht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag bei erbrachter Teilleistung wird neben der Einschränkung des § 323 Abs. 5 S. 1 BGB auf Fälle beschränkt, in denen die nichtvollständige Erfüllung des Vertrages auf unserem Verschulden beruht.
4.12. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Incoterm 2020.
4.13. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht jedoch spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist. Im Übrigen sind wir berechtigt, Ersatz für den aus Annahmeverzug oder aus dem Unterlassen einer Mitwirkungshandlung entste-henden Schaden und entstehende Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
4.14. Sofern der Kunde es wünscht und die Kosten hierfür übernimmt, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken.
4.15. Die Rechte des Kunden gem. Ziffern 5 und 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
5. Mängelansprüche
5.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) unberührt.
5.2. Grundlage der Mängelhaftung sind insbesondere die zwischen uns und dem Kunden über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware getroffenen Vereinbarungen.
5.3. Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Ziffer 5.2. ergibt.
5.4. Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach der Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, auf Art, Menge und Beschaffenheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall spätestens unmittelbar vor der Verarbeitung bzw. dem Einbau zu erfolgen.
5.5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
5.6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer vom Kaufpreis nicht mehr als einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil zurückbehält und im Übrigen den restlichen Kaufpreis bezahlt. Als Orientierung für einen angemessenen Anteil gilt das dreifache der voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung.
5.7. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
5.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Es wird darauf verwiesen, dass ggf. zu tragende Aus- und Einbaukosten nur die Kosten für Aus- und Einbau des von uns gelieferten Produktes umfassen; Kosten für den Aus- und/oder Einbau eines zusammengesetzten Produktes, in welches die von uns gelieferte Ware eingebaut wurde, sind nicht erfasst.
5.9. In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme und hierdurch entstehende Kosten sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
5.10. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
5.11. Es wird klarstellend darauf verwiesen, dass der Kunde bei Rechtsmängeln, insbesondere soweit Schutzrechte Dritter betroffen sind, Rechte aus dem Mangel nur geltend machen kann, wenn der Rechtsmangel (Schutzrecht eines Dritten) bei Übergabe der Ware bzw. Eintritt des Annahmeverzuges vorlag. Soweit ein örtlich oder sachlich begrenztes Schutzrecht eines Dritten das Produkt betrifft, ist der Kunde für die Begrenzung der Verwendung des Produkts im rechtmäßigen Rahmen verantwortlich.
5.12. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen. Nach Maßgabe der Ziffer 7.2. wird auch die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
5.13. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Übergabe. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die Regeln zur Verjährung im Falle der Rückgriffhaftung § 478 BGB, 445b BGB bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche nach Nr. 7.2 S. 1 und S. 2 a) und b) dieser AGB sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
6. Haftung bei Vorprüfung, Haftung bei Montage
6.1. Wenn wir dem Kunden vor Auftragserfüllung das Produkt zur Testung und Begutachtung zur Verfügung stellen, damit der Kunde dessen Eignung für die vorgesehene sowie die gewöhnliche Verwendung in Kombination mit dem eigenen Produkt des Kunden prüfen kann, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Validierung auf Systemebene durchzuführen, welche die Kompatibilität und funktionale Eignung des Produkts mit dem spezifischen Produkt des Kunden einschließt. Diese Validierung soll sicherstellen, dass das Gesamtsystem den techni-schen Anforderungen und Standards entspricht. Wir führen eigene Tests ausschließlich mit dem Originalausrüstungsprodukt (OE-Produkt) durch und können daher keine Haftung für Mängel übernehmen, die aus der Interaktion des Produkts mit abweichenden Kundenprodukten resultieren. Wir haften für Mängel, die auf eine fehlerhafte Verwendungsfähigkeit zurückzuführen sind, nur in den Fällen, in denen der Mangel bei ordnungsgemäßer Testung und Begutachtung durch den Kunden – unter Berücksichtigung des spezifischen Zusammenspiels mit seinem Produkt – nicht hätte erkannt werden können, oder wenn die gelieferten Produkte von dem zur Verfügung gestellten Probeprodukt abweichen.
6.2. Einer erfolgten Vorprüfung steht das Angebot einer Vorprüfung gleich, wenn dieses durch den Kunden abgelehnt wird. Die Ablehnung entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung, die Validierung auf Systemebene eigenständig zu gewährleisten.
6.3. Die korrekte Montage und Installation des Produkts obliegt vollständig dem Kunden. Der Kunde muss alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Eignung und korrekte Installation des Produkts im Einklang mit den technischen Anforderungen und den Einsatzbedingungen zu gewährleisten. Wir haften nicht für Defekte oder Schäden, die direkt oder indirekt aus einer fehlerhaften Installation resultieren, die ohne angemessene Validierung auf Systemebene durch den Kunden durchgeführt wurde.
6.4. Wir bieten an, den Kunden bei Bedarf mit technischen Spezifikationen und Produktinformationen zu unterstützen, um eine sachgerechte Installation und Anwendung zu ermöglichen. Der Kunde wird gebeten, sich proaktiv an uns zu wenden, um Unterstützung oder zusätzliche Informationen bezüglich der technischen Anforderungen oder Produktkompatibilität einzuholen.
6.5. Eine Montage des Produkts hat nach Maßgabe der Anwendungsrichtlinien/Montageanleitungen zu erfolgen. Sofern das Produkt ohne oder entgegen der Anwendungsrichtlinie/Montageanleitung montiert wird, entfällt die Haftung, soweit ein Defekt jedenfalls teilweise auf einer fehlerhaften Montage beruht. Der Kunde kann bei uns jederzeit Anwendungsrichtlinien/Montageanleitungen anfordern. Eine Montageanleitung wird grundsätzlich bei Erstbezug eines Produkts übermittelt. Bei nachfolgenden Lieferungen eines Produkts an einen Kunden ist die zuvor übermittelte Anwendungsrichtlinie/Montageanleitung anzuwenden.
7. Sonstige Haftung
7.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3. Die sich aus vorstehender Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu deren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die wir gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung haben.
8.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
8.3. Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Brutto-Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit PMA nicht gehörender Ware. Soweit PMA nach dieser Ziffer 8 Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Kunde sie für PMA unentgeltlich. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an PMA ab. PMA nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 8.2. genannten Pflichten des Käufers gelten auch für die abgetretenen Forderungen. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäß dieser Ziffer 8 an PMA abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an PMA weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründe-ten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist PMA berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann PMA nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.
8.4. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung von unseren gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
8.5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten PMAs Forderungen um mehr als 10 %, wird PMA auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von PMA freigeben.
8.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen; der Kunde ist auf Verlangen zur Herausgabe verpflichtet.
9. Datenschutz
PMA speichert und nutzt personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Für das Auskunftsrecht und das Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34, 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Eine erklärte Einwilligung zur Datenverarbeitung bzw. -verwendung kann jederzeit uns gegenüber widerrufen werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sofern der Kunde Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, in allen Fällen auch Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.